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Einkommensteuer | Bonuszahlungen der Krankenkasse und Sonderausgabenabzug
Der für Krankenversicherungsbeiträge vorzunehmende Sonderausgabenabzug ist nach dem nicht um Zahlungen zu kürzen, die von der Krankenkasse im Rahmen eines sog. Bonusprogramms geleistet werden.
Nach der seit Januar 2010 geltenden Neuregelung zur Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sind die Beiträge zur privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung für eine Absicherung auf sozialhilfegleichem Versorgungsniveau (Basisabsicherung) in vollem Umfang als Sonderausgaben abziehbar. Zwar dürfen nur solche Ausgaben als Sonderausgaben berücksichtigt werden, durch die der Steuerpflichtige tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet ist. Eine Verrechnung von Krankenversicherungsbeiträgen mit Erstattungen oder Zuschü...