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BFH 25.03.2015 X R 14/12, NWB 28/2015 S. 2042

Einkommensteuer | Gewinn aus der Veräußerung eines betrieblich genutzten Wohnmobils

Beim Verkauf eines zum notwendigen Betriebsvermögen gehörenden Wohnmobils, das sowohl betrieblich als mobiles Verkaufsbüro als auch privat genutzt worden ist, ist nach dem bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns der Buchwert im Veräußerungszeitpunkt anzusetzen. Eine Erhöhung des Buchwerts um den gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG nicht abzugsfähigen Teil der AfA ist nicht vorzunehmen. Dass der Steuerpflichtige einen Teil der AfA nicht berücksichtigen kann, beruht auf einer zulässigen Einschränkung des objektiven Nettoprinzips durch den Gesetzgeber.