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NWB Nr. 28 vom Seite 2051

Abgeltungsteuer und nachträgliche Werbungskosten – Verfassungsbeschwerde eingelegt

BFH: Nur Sparer-Pauschbetrag zu berücksichtigen

[i]Karrenbrock, Werbungskosten im Rahmen der Abgeltungsteuer – Aktuelle Rechtsprechung, NWB 18/2015 S. 1310Mit Urteil vom - VIII R 34/13 NWB UAAAE-86114 hat der BFH das NWB VAAAE-36241 aufgehoben und entschieden, dass Steuerpflichtige, die für nicht deklarierte Kapitaleinkünfte, die sie in den Jahren bis zum erzielt haben, Ausgaben in Form von Beraterhonoraren für Selbstanzeigen, die ihnen nach dem entstehen, nicht als Werbungskosten geltend machen können. Auch insoweit gelte § 20 Abs. 9 EStG. § 52a Abs. 10 Satz 10 EStG (inzwischen gestrichen) treffe Sachverhalte wie den Streitfall nicht, weil in diesen nach dem keine Kapitaleinkünfte mehr zufließen. Es gelte in diesen Fällen vielmehr § 2 Abs. 2 Satz 2 EStG.

[i]Keine verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 20 Abs. 9 EStGUnter Hinweis auf eine vorangegangene Entscheidung vom - VIII R 53/12 (BStBl 2014 II S. 975) wird in den weiteren Entscheidungsgründen dann dargelegt, dass verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 20 Abs. 9 EStG nicht bestünden. Ein Verstoß gegen das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit sei nicht zu erkennen, da der Gesetzgeber mit der Gewährung des Sparer-Pauschbetrags eine verfassungsrechtlich grundsätzlich anzuerkennende Typisierung der Werbungskosten bei den Beziehern niedriger Kapitaleinkünfte sow...