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Die AO-Klausur in der Steuerberaterprüfung - Teil IV
Typische allgemeine AO-Probleme in der Fallbearbeitung
Gegenstand der AO-Prüfungsklausuren sind i. d. R. fehlerhafte (= rechtswidrige) Steuerbescheide und deren Korrektur im Einspruchsverfahren oder aufgrund von Korrekturvorschriften. Die besonderen Schwierigkeiten der Bearbeitung von Einspruchsfällen und Korrekturfällen wurden in Teil II ( NWB WAAAE-90431) und Teil III ( NWB UAAAE-92257) dieser Reihe abgehandelt. Im Rahmen der Prüfung solcher Fälle sind oft weitere (allgemeine) AO-Probleme zu erörtern. Dabei handelt es sich insbesondere um Fragen der Wirksamkeit von Bescheiden, des Verhältnisses zwischen Feststellungsbescheid und Steuerbescheid oder der (Berechnung der) Festsetzungsverjährung. In den letzten zehn Jahren entfielen auf solche Themen ca. 30 % aller in AO zu erzielenden Punkte. Sie waren in sieben der letzten zehn AO-Klausuren zu untersuchen. Nachfolgend erhalten Sie daher wichtige Hinweise zur Bearbeitung klausurtypischer allgemeiner AO-Probleme.
I. Wirksamkeit von Bescheiden
Prüfungsschema Wirksamkeit eines VA (Bescheids)
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Ein Verwaltungsakt (= VA = jeder
Bescheid) ist wirksam, wenn 1. er ordnungsgemäß bekannt gegeben worden ist (§ 124 Abs. 1 Satz 1 AO und § 122 AO)... |