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Steuerrecht | Steuerfalle „Steuerliches Einlagekonto“
Will eine GmbH Einlagen an die Gesellschafter steuerfrei zurückzahlen, so hängt die Steuerfreiheit von dem Feststellungsbescheid über das steuerliche Einlagekonto gemäß § 27 Abs. 2 KStG ab. In diesem Bescheid
wird zum einen festgestellt, ob überhaupt Einlagen vorhanden sind, die steuerfrei an die GmbH-Gesellschafter zurückgezahlt werden können.
Zum anderen ergibt sich aus dem Feststellungsbescheid nach der Rückzahlung, ob tatsächlich das Einlagekonto für die Rückzahlung verwendet wurde.
In [i]Einlagekonto muss festgestellt und verwendet werden dem Bescheid über das steuerliche Einlagekonto der A-GmbH zum ist ein steuerliches Einlagekonto in Höhe von 100.000 € festgestellt worden. Die A-GmbH will im Jahr 2014 eine Kapitalrücklage in Höhe von 40.000 € an ihren Gesellschafter A steuerfrei zurückzahlen.
Die Steuerfrei...