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Versicherungsvertragsrecht | Keine Rückzahlung geleisteter Prämien bei objektiv widersprüchlichem Verhalten
Der Forderung eines Versicherungsnehmers auf Rückzahlung geleisteter Prämien für eine Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nach Widerruf des Versicherungsvertrags wurde eine Absage erteilt. Das Gericht hat dabei die Frage dahinstehen lassen, ob der nach dem Policenmodell geschlossene Versicherungsvertrag wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des § 5a VVG a. F. Wirksamkeitszweifeln unterliegt (vgl. NWB TAAAE-71799). Dies deshalb, weil es dem Versicherungsnehmer im Streitfall selbst im Falle einer unterstellten Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Policenmodells nach Treu und Glauben wegen widersprüchlicher Rechtsausübung verwehrt war, sich nach jahrelanger Durchführung des Vertrags auf dessen angebliche Unwirksamkeit zu berufen und daraus Bereicher...