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Umsatzsteuer | Überlassung von Operationsräumen an einen Operateur durch einen an den Operationen mitwirkenden Anästhesisten
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Überlässt ein Anästhesist, der ein „OP-Zentrum“ betreibt, einem anderen Arzt Operationsräume nebst Ausstattung gegen Entgelt zur Durchführung von Operationen, an denen er selbst teilnimmt, ist die Raumüberlassung durch den Anästhesisten an den Operateur nicht als Heilbehandlung steuerfrei. (2) Es kann insoweit aber eine einheitliche steuerfreie Heilbehandlungsleistung i. S. von § 4 Abs. 14 UStG des Anästhesisten gegenüber den Patienten oder ein steuerfreier mit dem Betrieb einer anderen Einrichtung eng verbundener Umsatz i. S. von § 4 Nr. 16 Buchst. c UStG vorliegen.
Das Urteil ist zu altem Recht ergangen. Ob eine ärztliche Heilbehandlung vorliegt, wird jedoch nach § 4 Nr. 14 UStG n. F. nicht anders beurteilt. Der BFH hat, nachdem das Finanz...