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Umsatzsteuerliche Beurteilung der Betreuungsleistung durch aus Osteuropa vermittelte Pflegekräfte
, Az. des BFH: V R 3/15
Das FG Niedersachsen hat mit o. g. Urteil zur Betreuungsleistung durch aus Osteuropa vermittelte Pflegekräfte entschieden. Im anhängigen Revisionsverfahren wird sich der BFH letztlich final äußern müssen, ob in derartigen Fallgestaltungen das Entgelt für die Betreuung des Pflegebedürftigen tatsächlich einen durchlaufenden Posten bei der Vermittlerin darstellt.
A. Leitsätze
Bei den Entgelten für die Betreuung der Pflegebedürftigen handelt es sich um durchlaufende Posten i. S. von § 10 Abs. 1 Satz 6 UStG, die nicht zum steuerpflichtigen Entgelt der Klägerin gehören. Die Betreuerinnen übten ihre Tätigkeit als Betreuungskraft bzw. Haushaltshilfe insoweit selbständig aus.
B. Sachverhalt
Streitig ist die Umsatzsteuerpflicht von Betreuungsleistungen für pflegebedürftige Personen.
Die Klägerin betreibt seit 2008 eine „Seniorendienstleistungsagentur“ mit dem Namen „X“. Bei den Pflegekräften/Haushaltshilfen handelt es sich vorwiegend um Frauen mit polnischer Staatsangehörigkeit und Wohnsitz in Polen.
Die Klägerin (X) sah diese Pflegekräfte bzw. Haushaltshilfen als selbständige Gewerbetreibende an. In ihren Umsatzsteuererklärungen waren deshalb lediglich die den Betreuu...