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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 14 | Gemeinnützigkeit: Nachweis einer Spende an eine Stiftung im EU-Ausland

Der BFH hat die Voraussetzungen präzisiert, unter denen Spenden an eine gemeinnützige Stiftung im EU-/EWR-Ausland gemäß § 10b EStG steuermindernd abziehbar sind. Es ist danach nicht unionsrechtswidrig, von einem Stpfl. einen Tätigkeits- oder Rechenschaftsbericht des Empfängers anzufordern. Das FA ist nicht verpflichtet, im Wege der Amtshilfe die entsprechenden Infos selbst einzuholen. Was die Zuwendungsbestätigung angeht, hat der BFH die Anforderungen gelockert.

„Immer wieder Ärger mit Auslandsspenden.” – So war im letzten Jahr ein Aufsatz von Dr. Christian Kirchhain in der NWB-Zeitschrift zum internationalen Steuer- und Wirtschaftsrecht, der „IWB”, überschrieben. – Spenden ins Ausland sind wirklich ein Dauerbrenner, der die betroffenen Berater schon seit vielen Jahren beschäftigt. Jetzt hat der Bundesfinanzhof die Voraussetzungen präzisiert, unter denen Spenden an eine gemeinnützige Stiftung im EU-Ausland in Deutschland steuermindernd abziehbar sind.

In erster Instanz hatte das Finanzgericht Düsseldorf den Abzug einer Spende an eine mallorquinische Stiftung abgelehnt. Der Steuerpflichtige habe nicht ausreichend nachgewiesen, dass die Vorau...