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Track 10 | Lohnsteuer: Zurechnung eines vom Arbeitgeber geleasten Pkw beim Arbeitnehmer
Nach einem aktuellen Urteil des BFH fehlt es an einer nach der 1 %-Regelung bzw. der Fahrtenbuchmethode zu bewertenden Überlassung eines betrieblichen Fahrzeugs zu privaten Fahrten, wenn ein geleaster Pkw dem Arbeitnehmer zuzurechnen ist. Die aus dem Arbeitsverhältnis resultierenden Vorteile wie Leasingsonderkonditionen sind dann nach den allgemeinen Grundsätzen, wie sie für die Erfassung von Rabatten gelten, zu bewerten.
Der für die Lohnsteuer zuständige VI. Senat des Bundesfinanzhofs hat aktuell klargestellt: An einer nach der 1 %-Regelung – bzw. der Fahrtenbuchmethode – zu bewertenden Überlassung eines betrieblichen Fahrzeugs zu privaten Fahrten fehlt es, wenn ein geleaster Pkw dem Arbeitnehmer zuzurechnen ist.
Die Überlassung eines Firmenwagens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung führt zu einer Bereicherung des Arbeitnehmers und damit zum Zufluss von Arbeitslohn. Zu bewerten ist dieser geldwerte Vorteil grundsätzlich nach der 1 %-Regelung oder der Fahrtenbuchmethode. Diese Bewertung kann nach der ständigen Rechtsprechung des BFH nicht durch die Zahlung eines Nutzungsentgelts vermieden werden. Etw...