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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 23 | Werbungskosten: Bürgschaftsverluste eines Arbeitnehmers bei angestrebter Beteiligung

Ausgaben zur Tilgung einer Bürgschaftsverpflichtung durch den Arbeitnehmer einer Gesellschaft führen nach einem großzügigen BFH-Urteil aus 2011 auch dann zu Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, wenn eine Gesellschafterstellung vereinbart ist. Der BFH leitet das aus dem objektiven Nettoprinzip ab. Dem FG Düsseldorf geht dies in einem aktuellen Urteil zu weit. Der BFH hat in einem Revisionsverfahren nun die Gelegenheit, seine Auffassung zu überprüfen.

Bei dem schwebenden Prozess, den wir als Nächstes ausgewählt haben, geht es um die Verluste eines Arbeitnehmers aus einer Bürgschaft für seinen Arbeitgeber.

Bürgt ein Arbeitnehmer für seinen Arbeitgeber, um seinen Arbeitsplatz zu retten, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ein Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit möglich. Und zwar dann, wenn der Arbeitgeber in finanzielle Schwierigkeiten gerät und der Arbeitnehmer in Anspruch genommen wird. Ist ein Arbeitnehmer zugleich auch Gesellschafter, kann die Übernahme einer Bürgschaft aber auch durch seine Gesellschafterstellung veranlasst sein. Die Aufwendungen sind dann ...