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NWB EV 7/2015 S. 220

Einkommensteuer – Ausfall einer Darlehensforderung kein Verlust aus Kapitalvermögen (FG)

Der Ausfall einer privaten Darlehensforderung ist nicht als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden, wegen grundsätzlicher Bedeutung und zur Fortbildung des Rechts jedoch die Revision zum BFH zugelassen (; Revision anhängig).

Hintergrund: Nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH zu § 20 i. d. F. vor dem Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 steht ein Verlust des Darlehenskapitals nicht in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Einkunftsart des § 20 EStG. Bei der Überlassung von Kapitalvermögen zur Nutzung wird nicht das Kapital selbst, sondern seine Nutzungsmöglichkeit eingesetzt. Nur in diesem...