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NWB EV 7/2015 S. 218

Erbschaftsteuer – Mehr Praxistauglichkeit gefordert (BStBK)

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) begrüßt, dass das Bundesfinanzministerium in dem vorgelegten Referentenentwurf keine rückwirkenden Änderungen der Erbschaftsteuer plant. Positiv beurteilt die BStBK auch, dass das Kriterium für die Befreiung vom Lohnsummennachweis wieder an eine Beschäftigtenzahl anknüpft. Damit ist der streitanfällige und unpraktikable Unternehmenswert als Kriterium vom Tisch.

  • BStBK-Präsident Dr. Horst Vinken: „Die weitere Diskussion wird zeigen, ob die gewählte Beschäftigtenzahl von drei Arbeitnehmern für die Befreiung von der aufwendigen Lohnsummenregelung handhabbar ist. Wünschenswert wäre eine angemessene Erhöhung der Beschäftigtenanzahl.“

  • Weiteren dringenden Änderungsbedarf sieht Vinken bei der Ausgestaltung der Verschonungsregeln für große Unternehmen. Für diese g...