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Gesellschaftsrechtliche Gestaltung im Fokus der Pflichtteilsvermeidung
Gestaltungsalternativen in Personen- und Kapitalgesellschaften
Das deutsche Pflichtteilsrecht ist statisch ausgestaltet. Es kennt keine Bedürftigkeit oder Beziehungsnähe. Es gibt dem Erben keine Schonfrist und keinen Aufschub für die Erfüllung. Die Mindestbeteiligung von nahen Angehörigen und Ehegatten am Nachlass eines Erblassers ist dabei der „Evergreen“ im Erbrecht. Seit der Entscheidung des NWB WAAAB-85480) und der nachfolgenden Erbrechtsreform vom (BGBl 2009 I S. 3142), welche die Quintessenz des Pflichtteilsrechts unangetastet belassen hat, steht nicht zu erwarten, dass das Pflichtteilsrecht reformiert wird. Der effektivste Weg zur sicheren Nachlassplanung ohne Pflichtteilsrisiken führt über den Pflichtteilsverzicht nach § 2346 Abs. 2 BGB. Daneben haben sich in der Gestaltungspraxis eine Vielzahl von Varianten entwickelt. Mit dem vorliegenden Beitrag wird die Problematik in der rechtlichen Gestaltung verdeutlicht und es sollen Lösungswege zur Risikovermeidung aufgezeigt werden, um eine verlässliche Nachlassplanung vorzubereiten.
Grundlegend kann die Mitbeteiligung bzw. Neugründung einer Personengesellschaft zur Übertragung eines Vermögensteils als erfolgreicher und sicherer Weg zur Reduzierung von P...