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Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Veräußerung von Teilen des Inventars einer Gaststätte
BFH-Urteil vom 4. 2. 2015 - XI R 42/13
Die [i]BFH, Urteil vom 4. 2. 2015 - XI R 42/13 NWB EAAAE-88753 Versagung des Vorsteuerabzugs aufgrund vermeintlich zu Unrecht ausgewiesener Umsatzsteuer führt immer wieder zum Konflikt zwischen Unternehmern und Finanzverwaltung. Ein neues „Stilmittel“ der Finanzverwaltung ist es, Transaktionen als nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen zu bewerten und somit die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer nicht zum Vorsteuerabzug zuzulassen. Für den Unternehmer verbleibt in diesen Fällen [i]infoCenter „Geschäftsveräußerung im Ganzen“ NWB QAAAB-14431 zumindest ein Zinsschaden, im schlimmsten Fall sogar der Totalausfall der bereits gezahlten Steuer. Der NWB EAAAE-88753 dieser Vorgehensweise der Finanzverwaltung die Grenzen aufgezeigt. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet den Urteilsfall und gibt Hinweise für zukünftige Diskussionen mit der Finanzverwaltung.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Hintergrund
1. Nationale gesetzliche Regelung
[i]Nationale Grundlage Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen liegt gem. § 1 Abs. 1a UStG vor, wenn
ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb
im Ganzen
entgeltlich...