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Rund um die Nachbehandlungen
In diesem Beitrag erhalten Sie Tipps und Informationen im Zusammenhang mit Nachbehandlungen nach chirurgischen Eingriffen. Lesen Sie wie die Abgrenzung von einer normalen Nachbehandlung zu einer chirurgischen Wundrevision vorgenommen wird und welche Unterschiede zwischen der Nbl 1 und Nbl 2 bestehen. Den Abschluss bildet eine etwas kniffligere Aufgabe.
Als „Grundposition“ für Nachbehandlungen nach einem chirurgischen Eingriff können wir die BEMA-Nummer 38 (N) bezeichnen. Die Leistungsbeschreibung ist so allgemein und umfassend gehalten, dass die meisten Nachbehandlungsmaßnahmen darunter abgerechnet werden können. Die N wurde ausführlich in dem Beitrag „Nach dem Eingriff“ ( ff.) besprochen. Daher sollen die für die Berechnung wesentlichen Punkte hier nur kurz wiederholt werden:
Bei der „N“ ist die Gebietsbegrenzung „je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich“ zu beachten. In einer Sitzung kann die Position in diesem Gebiet nur einmal angesetzt werden, auch wenn mehrere Wunden nachbehandelt werden.
Eine Nachbehandlung kann nur berechnet werden, wenn sie als „selbstständige Leistung“ erfolgt. Damit ist gemeint, dass die Maßnahme nic...