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StuB 12/2015 S. 480

Bereicherungsansprüche wegen rechtsgrundloser Zahlungen

Bereicherungsansprüche wegen rechtsgrundloser Zahlungen auf das Vollrechtstreuhandkonto eines vorläufigen Insolvenzverwalters richten sich gegen den vorläufigen Verwalter persönlich und nicht gegen den Schuldner. Der BGH hat deutlich gemacht, dass Geld, das Drittschuldner auf ein Vollrechtstreuhandkonto einzahlen, nicht in das Vermögen des späteren Insolvenzschuldners und nach Insolvenzeröffnung auch nicht in die Insolvenzmasse fällt. Im Streitfall hat die Schuldnerin durch die Überweisungen von Banken an den Beklagten daher nichts erlangt, was nach Bereicherungsrecht herauszugeben wäre (vgl. auch NWB IAAAD-14056, ZIP 2009 S. 531 = Kurzinfo StuB 2009 S. 406 NWB OAAAD-21143). Die Klägerin konnte deshalb hinsichtlich ihres Rückforderungsanspruchs aus abgetretenem Rech...