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StuB Nr. 12 vom Seite 443

Die Bewertung des Vorratsvermögens nach der Lifo-Methode

Kritische Analyse des

Prof. Dr. Franz Jürgen Marx

Das Lifo-Verfahren ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG wahlweise für die Bewertung des Vorratsvermögens in der Steuerbilanz zugelassen. Mit Schreiben vom hat das BMF zur Anwendung des Bewertungsvereinfachungsverfahrens final Stellung genommen, nachdem ein Entwurf bereits im Oktober 2014 vorlag. Der Beitrag setzt sich kritisch mit dem Schreiben auseinander und prüft, inwieweit sich Änderungen gegenüber der bisherigen Verwaltungsauffassung und Bilanzierungspraxis ergeben und daraus Handlungsbedarf für die Unternehmen erwächst. Da das Schreiben zwar grundsätzlich positiv zu bewerten ist und die Anwendung des Lifo-Verfahrens für die Steuerbilanz stärkt, aber in Aufbau und Anlage Schwächen aufweist, werden zunächst handels- und steuerbilanzrechtliche Rahmenbedingungen skizziert.

Kernfragen

I. Einleitung

[i]Marx, Aktuelle Entwicklungen in der steuerrechtlichen Gewinnermittlung, StuB 8/2012 S. 291 NWB GAAAE-07786 Tiede, Das Lifo-Verfahren in der Handels- und Steuerbilanz, BBK 12/2010 S. 544 NWB JAAAD-44468 Hoffmann, Neujustierung des Lifo-Verfahrens?, StuB 20/... Endert/Sepetauz, Lifo in Handels- und Steuerbilanz,