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STFAN Nr. 6 vom Seite 22

Fragen und Antworten zu Entlassungsentschädigungen

Dipl.-Kfm. Lars Grözinger, Steuerberater; Bad Schwalbach

Leider währen Arbeitsverhältnisse heutzutage nicht mehr ewig und enden nicht selten vorzeitig mit einer Entschädigung anlässlich der Auflösung des Arbeitsvertrags. Dass hier anwaltlicher Rat sinnvoll sein könnte, ist allgemein bekannt. Jedoch gilt es auch aus steuerrechtlicher Sicht einige Fallstricke bei den sog. Entlassungsentschädigungen zu beachten. Der vorliegende Beitrag beantwortet im Rahmen eines fiktiven Beratungsgesprächs möglicherweise auftretende Fragen.

Ich habe von meinem Arbeitgeber eine Einmalzahlung für die Beendigung meines Arbeitsverhältnisses angeboten bekommen. Ist diese Zahlung überhaupt steuerpflichtig?

Sofern es sich bei der Zahlung um eine Entschädigung als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen handelt, stellt § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG klar, dass sie zu den Einkünften i. S. d. § 2 Abs. 1 EStG gehört. § 24 EStG schafft dadurch keinen neuen Besteuerungstatbestand; vielmehr wird klargestellt, dass die Entschädigung zu der Einkunftsart gehört, zu der die entgangenen oder künftig entgehenden Einnahmen gehört hätten, wären sie erzielt worden. Mit anderen Worten teilt die Entschädigung das steuerliche Schicksal der Einkünfte, an deren Stelle sie gewährt wird.In Ihr...

BStBl 2003 II S. 177

BStBl 2013 I S. 1326

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