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STFAN Nr. 6 vom Seite 1

Editorial

Corinna Groß | Redaktion | c.gross@kiehl.de

Liebe Leserin, lieber Leser,

Arbeitnehmer dürfen die notwendigen Mehraufwendungen, die ihnen wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen, als Werbungskosten geltend machen. Welche Voraussetzungen für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung erfüllt sein müssen, erläutert David Jauch in seinem Beitrag. Dabei geht er zunächst auf die Prüfung dem Grunde nach ein. Der Folgebeitrag, der voraussichtlich in STFAN 07/2015 veröffentlicht wird, befasst sich mit der Höhe der abzugsfähigen Werbungskosten.

Säumniszuschläge entstehen, wenn eine festgesetzte oder angemeldete Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags entrichtet worden ist (§ 240 Abs. 1 Satz 1 AO). Säumniszuschläge sind steuerliche Nebenleistungen (§ 3 Abs. 4 AO) und dienen dazu, den Steuerschuldner zur pünktlichen Zahlung anzuhalten. Weiter sind sie Gegenleistung für die verspätete Zahlung und Ausgleich für den angefallenen Verwaltungsaufwand. Mario Ehrensberger gibt Ihnen einen Überblick zum Thema.

Welche Fragen im Zusammenhang mit Entlassungsentschädigungen auftreten können, stellt Lars Grözinger dar. Hierfür hat er als Darstellungsform ein fiktives Beratungsgespräch gewählt – eine wie ich f...

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