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STFAN Nr. 12 vom Seite 10

Die Körperschaftsteuerpflicht

Dipl.-Finanzwirt (FH) Stefan Schönwald; Weil am Rhein

Der folgende Beitrag zur Körperschaftsteuerpflicht eröffnet eine Reihe zur Körperschaftsteuer, mit der wesentliche Grundlagen für diese Steuerart behandelt werden. Während natürliche Personen der Einkommensteuer unterliegen, erfasst die Körperschaftsteuer das Einkommen von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Maßgeblich für die Einordnung der Steuersubjekte ist die Rechtsform. Auch bei der Körperschaftsteuer ist zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht zu unterscheiden.

Allgemeines

Während natürliche Personen der Einkommensteuer unterliegen, erfasst die Körperschaftsteuer das Einkommen der in §§ 1 und 2 KStG genannten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Maßgeblich für die Einordnung der Steuersubjekte ist die Rechtsform. Wie bei der Einkommensteuer wird auch bei der Körperschaftsteuer wird zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht unterschieden.

Beachte

Nicht zu den Körperschaften gehören die Personengesellschaften (insbesondere GbR, OHG, KG). Für diese werden die Einkünfte einheitlich und gesondert festgestellt und die Anteile den Gesellschaftern zugerechnet. Mit ihren Anteile...

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Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
STFAN - Die Steuerfachangestellten