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Photovoltaikanlage: Update zur umsatzsteuerlichen Behandlung
Die Besteuerung von Photovoltaikanlagen wurde in den Heften und ausführlich erläutert. Durch das aktuelle (BStBl 2014 I S. 1287) haben sich insbesondere bei der Berechnung der unentgeltlichen Wertabgabe für den selbst verbrauchten Strom Änderungen ergeben. Zukünftig soll sich hier die Bemessungsgrundlage nach dem Einkaufspreis richten. Der folgende Beitrag stellt die Neuerungen kurz dar.
Grundzüge des BMF-Schreibens
Einführung
Die Direktverbrauchsvergütung wurde gem. § 33 Abs. 2 EEG für dezentral verbrauchten Strom aus Photovoltaikanlagen, die seit dem in Betrieb genommen worden sind, abgeschafft (vgl. auch ). Betreiber von neuen Photovoltaikanlagen erhalten vom Netzbetreiber für den selbst verbrauchten Strom keine Vergütung mehr. Entsprechend ist von einer fingierten Hin- und Rücklieferung des dezentral verbrauchten Stroms nur noch für sog. Bestandsanlagen auszugehen, bei denen der Eigenverbrauchsbonus weiterhin gezahlt wird.
Die Stromlieferung des Betreibers einer neuen Photovoltaikanlage an den Netzbetreiber umfasst umsatzsteuerrechtlich den phys...