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BÜRO Nr. 11 vom Seite 14

Geschäftsfähigkeit & Co.

Dipl.-Wirtschaftsinformatiker Ulrich ter Voert; Düsseldorf

Der Abschluss von Rechtsgeschäften aller Art stellt eine der zentralen Grundlagen des kaufmännischen Handelns dar und spielt auch im privaten Alltag eine herausragende Rolle. Als Grundvoraussetzungen für die Gültigkeit dieser Rechtsgeschäfte – insbesondere im Rahmen eines Streitfalls vor einem Gericht – müssen jedoch alle beteiligten Vertragspartner sowohl das Recht haben, solche Rechtsgeschäfte abzuschließen, als auch die dazu notwendigen Fähigkeiten besitzen, sich dazu eigenständig und bewusst zu entscheiden. Dieser Artikel möchte die entsprechenden Gesetzesvorgaben sowie die rechtlichen Grundlagen bezüglich der Rechts- und Geschäftsfähigkeit natürlicher Personen übersichtlich zusammenfassen und durch Abbildungen und Beispiele verdeutlichen.

Rechtsgeschäfte

Ein Rechtsgeschäft entsteht, wenn eine oder mehrere Personen Willenserklärungen abgeben, aus denen rechtliche Folgen erwachsen. Die betroffenen Personen können dabei auf verschiedene Weise ihren Willen bekunden:

  • Willenserklärungen im Rahmen von mündlichen oder schriftlichen Aussagen (z. B. in Gesprächen, in Briefen oder in E-Mails)

  • Willenserklärungen durch schlüssiges (konkludentes) Verhalte...

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