Arbeitshilfe - Stand: 13.04.2016

Haftung: Vereinnahmung im Sinne des § 13c UStG durch kontoführendes Kreditinstitut als Abtretungsempfänger

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Darf die Klägerin zu Recht als Abtretungsempfängerin für die nicht entrichtete Umsatzsteuer des leistenden Unternehmers und Abtretenden aus den Monaten Februar bis Mai 2006 nach § 13c UStG vom FA in Haftung genommen werden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
UAAAE-92714