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FG Köln Urteil v. - 3 K 796/11 EFG 2015 S. 857 Nr. 10

Gesetze: UStG § 13c

Umsatzsteuer

Frage der Haftung als Abtretungsempfänger für nicht entrichtete Umsatzsteuer des leistenden Unternehmers

Leitsatz

Eine Vereinnahmung i.S.d. § 13c UStG liegt erst dann vor, wenn die abgetretene Forderung in den ausschließlichen Verfügungsbereich des Abtretungsempfängers gelangt ist und es dem abtretenden leistenden Unternehmer nicht mehr möglich ist, die in dem abgetretenen Forderungsbetrag enthaltene Umsatzsteuer an die Finanzbehörde abzuführen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 857 Nr. 10
UStB 2015 S. 189 Nr. 7
KAAAE-86272

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