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Arbeitshilfe Juni 2015

Änderung von Feststellungen zum Sanierungsaufwand für denkmalgeschützte Gebäude im Rahmen einer Außenprüfung – Verjährungshemmung beim Feststellungsbeteiligten?

Kann durch eine nur gegenüber den Bauträger ergangene Prüfungsanordnung zur Überprüfung einer gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung nach der Verordnung zu § 180 Abs. 2 AO eine für die Feststellungsbeteiligten verjährungshemmende Wirkung des § 171 Abs. 4 AO herbeigeführt werden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().