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Beeinflusst der Mindestlohn auch die Lohnsteuer-Außenprüfung?
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB PAAAE-92344 Seit dem gibt es in Deutschland erstmals einen gesetzlichen Mindestlohn, der durch das Mindestlohngesetz (MiLoG) bestimmt wird. Die Kontrolle der Einhaltung der Mindestlohnvorschriften erfolgt durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Bundeszollverwaltung. Der Mindestlohn hat enorme Auswirkungen auf die Sozialversicherung, weil höhere Lohnansprüche höhere Beitragsansprüche nach sich ziehen. Die Frage ist, ob diese Prüfungen auch die Lohnsteuer-Außenprüfungen der Finanzämter beeinflussen und somit (weitere) finanzielle Folgewirkungen auf die Unternehmen entfalten, wenn der gesetzliche Mindestlohn nicht gezahlt wird.
Ausführlicher Beitrag s. .
Grundsätze
[i]Zuflussprinzip einerseits und Entstehungsprinzip andererseitsDie Lohnsteuer-Außenprüfung stellt fest, ob sämtliche Arbeitnehmer erfasst wurden und alle zum Arbeitslohn gehörigen Einnahmen dem korrekten Steuerabzug unterlagen. Dabei wird überprüft, ob die abgeführte Lohnsteuer dem tatsächlich ausgezahlten Lohn entspricht. Die Anzahl der dafür geleisteten Stunden spielte (bisher) keine Rolle. Es ist uneingeschränkt und allein das Zuflussprinzip entscheidend. Dagegen hat die Zahlung des Mindestlohns im Sozialrecht eine überragend...