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Zivilrecht | Alleinunterschrift eines AG-Vorstandsmitglieds wahrt nicht die Schriftform
Auch dann, wenn das Rubrum eines mit einer Aktiengesellschaft abgeschlossenen Mietvertrags oder eines Nachtrags keine Angaben über die Vertretungsregelung der Gesellschaft enthält, ist die Schriftform des Vertrags gewahrt, wenn nur ein Vorstandsmitglied ohne Vertretungszusatz unterzeichnet hat. Der streitgegenständliche Mietvertrag, dessen Rubrum keine Angaben über die Vertretung der Aktiengesellschaft enthält, wurde für die Mieterin von dessen Vorstand K. N. und dem Prokuristen K. W. unterzeichnet. Der Vertrag hatte zunächst eine Laufzeit von zehn Jahren. Verschiedene Nachträge zum [i]infoCenter „Mietvertrag“ NWB JAAAB-22944 Mietvertrag hat ebenfalls der Vorstand K. N. unterzeichnet. Der BGH hat deutlich gemacht, dass für die Beurteilung, ob die Urkunde den Eindruck der Unvollständigkeit erwecken kann, nicht auf...