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Einkommensteuer | Zahlung einer Vorabverwaltungsgebühr vor Einführung der Abgeltungsteuer
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Bei einer Vorabverwaltungsgebühr, die bei Abschluss eines Kapitalanlagevertrags gemäß dem Grand-Slam-Programm gezahlt wird, handelt es sich um abziehbare Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen. (2) Auch wenn das Grand-Slam-Programm in zeitlichem Zusammenhang mit dem Gesetzgebungsverfahren zur Einführung der Abgeltungsteuer angeboten worden ist, kann allein daraus nicht geschlossen werden, dass es sich um eine missbräuchliche Gestaltung i. S. des § 42 AO zur Umgehung des § 20 Abs. 9 Satz 1 zweiter Halbsatz EStG i. d. F. des UntStRefG 2008 handelt. (3) Das Abzugsverbot des § 20 Abs. 9 Satz 1 zweiter Halbsatz EStG i. d. F. des UntStRefG 2008 ist erstmalig auf Werbungskosten anwendbar, die im Veranlagungszeitraum 2009 abfließen.
Die als Werbungskosten anerkannte Vorabverwaltungsgebühr...