Mindestlohn und Außenprüfung
Neuregelung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes
Dass das Privatvermögen von Erben großer Betriebe bis zur Hälfte zur Begleichung der Steuer herangezogen werden soll, hat bereits im Vorfeld des aktuellen Gesetzentwurfs zur Neuregelung der Erbschaftsteuer vom für Unruhe gesorgt. Zwar sieht die neue Regelung vor, dass die Verschonung des begünstigten Vermögens bis zu einer erwerbsbezogenen Obergrenze von 20 Mio. Euro gilt. Darunter bleibt es beim „alten“ Verschonungssystem – mit Regel- bzw. Optionsverschonung, wenn die Lohnsummenregelung und die Behaltensfristen eingehalten werden, mit anderen Worten: wenn der geerbte Betrieb fortgeführt wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben. Für Familienbetriebe soll die Prüfschwelle grds. auf 40 Mio. Euro verdoppelt werden. Damit soll der vergleichsweise starken Kapitalbindung der Gesellschafter bei Familienbetrieben Rechnung gezollt werden. Oberhalb der Schwelle von 20 bzw. 40 Mio. Euro ist jedoch keine Verschonung im „klassischen Sinne“ mehr möglich. Hier hat der Erwerber von begünstigtem Vermögen zwei antragsgebundene Alternativen: Zum einen der abschmelzende Verschonungsantrag – das sog. Abschmelzmodell –, hier verringert sich der Verschonungsabschlag um jeweils einen Prozentpunkt für jede volle 1,5 Mio. Euro. Zum anderen die (individuelle) Verschonungsbedarfsprüfung, hier muss der Erwerber nachweisen, dass er persönlich nicht in der Lage ist, die Steuer aus seinem verfügbaren Vermögen zu begleichen. Eisele zeigt ab der Seite 1905 die genauen Kriterien und Schwachstellen der geplanten Verschonungsbedarfsprüfung bei Großerwerben auf und stellt darüber hinaus die wesentlichen Punkte bei der Vermögenskonsolidierung und dem Finanzmitteltest dar.
Ein anderes Thema, das zurzeit in aller Munde ist, ist das Thema „Mindestlohn“. Die Kontrolle der Einhaltung der Mindestlohnvorschriften erfolgt durch die Bundeszollverwaltung. Sie agiert dabei in Zusammenarbeit mit den Prüfdiensten der Deutschen Rentenversicherung (vgl. hierzu auch Hamminger, NWB 24/2015 S. 1783). Der Mindestlohn hat hohe Auswirkungen auf die Sozialversicherung, weil höhere Lohnansprüche auch höhere Beitragsansprüche nach sich ziehen. Die Frage, die sich stellt, ist, ob diese Prüfungen auch die Lohnsteuer-Außenprüfungen der Finanzämter beeinflussen und somit (weitere) finanzielle Folgen auf die Unternehmen zukommen, die den gesetzlichen Mindestlohn nicht zahlen. Schmidt untersucht ab der Seite 1944 diese Schnittstelle zwischen Steuer- und Sozialrecht näher.
Beste Grüße
Beate Blechschmidt
Fundstelle(n):
NWB 2015 Seite 1889
NWB DAAAE-92588