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Mindestlohn: Einmalzahlungen nur bedingt anrechenbar
Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder andere Einmalzahlungen können nur im Monat der Auszahlung auf den Mindestlohn angerechnet werden. Unternehmer, die größere Teile der Einmalzahlungen auf den Mindestlohn anrechnen möchten, müssen auf anteilige monatliche Zahlungen umstellen. Das setzt voraus, dass die Arbeitsverträge geändert werden. Dazu müssen die Mitarbeiter aber zustimmen.