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Löhne: Höhere Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2015
Ab Juli 2015 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Der unpfändbare monatliche Grundfreibetrag beträgt dann 1.073,88 € (bisher 1.045,04 €). Wenn gesetzliche Unterhaltspflichten hinzukommen, erhöht sich der Grundfreibetrag um monatlich 404,16 € (393,30 €) für die erste und 225,17 € (219,12 €) für jede weitere Person. Mehr dazu unter http://go.nwb.de/ntfv9.