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Analyse-Werkzeuge: Hinweis im Impressum platzieren
Unternehmer, die Web-Analyse-Werkzeuge wie Google-Analytics verwenden, müssen Nutzer darauf hinweisen, etwa im Impressum oder in einer Datenschutzerklärung. Zudem muss ein User schnell die Möglichkeit finden, die Erfassung zu unterbinden. Dazu werden sog. Opt-Out-Cookies verwendet. Auch hierauf sollte hingewiesen werden. Unterlassungen können mit Abmahnungen und Bußgeldern bis zu 50.000 € geahndet werden.
Erichsen, Web-Controlling für kleine Unternehmen, NWB-BB 1/2013 S. 88 NWB DAAAE-51436.