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Bilanzierung und Abschreibung von Mietereinbauten in der Steuerbilanz
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[i]Langenkämper, Mietereinbauten, infoCenter NWB BAAAB-04862 Aktivierungspflichtige Mietereinbauten oder -umbauten liegen vor, wenn es sich ihrer Art nach um Herstellungsaufwand handelt. Voraussetzung ist, dass der Mieter die Aufwendungen im eigenen Namen und für eigene Rechnung als Bauherr getragen hat. Außerdem müssen selbständige, materielle Wirtschaftsgüter geschaffen werden.
Durch Baumaßnahmen des Mieters oder Pächters können Herstellungskosten für materielle, dem Mieter zuzurechnende, selbständig aktivierbare „bewegliche“ Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens entstehen, wenn der Mieter bürgerlich-rechtlicher Eigentümer wird, weil die Baumaßnahme zu einem Scheinbestandteil führt oder eine Betriebsvorrichtung entsteht.
[i]Sonstige Mietereinbauten Handelt es sich bei den Aufwendungen für die Baumaßnahmen eines Nutzungsberechtigten weder um Erhaltungsaufwendungen noch um Herstellungskosten für bewegliche Wirtschaftsgüter, entstehen Herstellungskosten für „unbewegliche“ Wirtschaftsgüter, wenn der Steuerpflichtige wirtschaftlicher Eigentümer der Baumaßnahme wird. Ist er nicht wirtschaftlicher Eigentümer, ist der Aufwand „wie ein materielles Wirtschaftsgut“ zu behandeln und ...