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BBK Nr. 12 vom Seite 549

Das neue BMF-Schreiben zur Pauschalierung auf Sachzuwendungen nach § 37b EStG

Reaktion der Finanzverwaltung auf den BFH

Bernd Rätke

[i]BMF, Schreiben vom 19. 5. 2015 - IV C 6 - S 2297-b/14/10001 NWB MAAAE-91065 Die sog. Pauschalsteuer für Geschenke und Sachzuwendungen gehört zu den unangenehmen Prüfungsthemen einer Lohnsteuer-Außenprüfung. Der BFH hat zwar den Anwendungsbereich des § 37b EStG im Jahr 2013 eingeschränkt, gleichzeitig aber neue „Baustellen aufgemacht“. Das neue BMF-Schreiben geht auf diese Rechtsprechung ein und ersetzt das bisherige Schreiben aus dem Jahr 2008 . Die wesentlichen Neuerungen sowie die verbleibenden Probleme stellt der Beitrag anhand von Beispielen dar.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Überblick

[i]Otte/Theiner, Pauschalversteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG, BBK 6/2014 S. 276 NWB NAAAE-57652 § 37b EStG ermöglicht einem Unternehmer oder Arbeitgeber die Pauschalierung von Geschenken sowie von Sachzuwendungen, die zusätzlich zur vereinbarten Leistung

  • einem Geschäftsfreund oder Kunden (Abs. 1) oder

  • einem Arbeitnehmer (Abs. 2) gewährt werden.

Der Steuersatz beträgt 30 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ). Dafür muss der Empfänger den Vorteil nicht mehr versteuern (Abs. 3). Der Zuwendende unterrichtet den Empfänger über die erfolgte Pauschalierung, nicht aber...