Von der Bundesbehörde X zum BAFA
Die Umsetzung der EU-Abschlussprüferreform schreitet voran. Mit dem Referentenentwurf für ein Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) vom wurde der Anfang gemacht. Am hat das BMWi den Referentenentwurf des Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes (APAReG) vorgelegt und zahlreiche Änderungen in der WPO vorgesehen. Die Kommentierungsfrist war sehr knapp und endete bereits am , dabei ließ der Entwurf die spannende Frage nach der künftigen Organisation der Berufsaufsicht noch offen. Es war lediglich von einer „Bundesbehörde X“ zu lesen. Während die Diskussionen über diese Behörde in vollem Gange waren, überraschte Naumann, Vorstandssprecher des IDW, in einem Interview mit der Börsen-Zeitung am mit einer deutlichen Positionierung: Er schlug vor, die neue Behörde unter dem Dach der BaFin anzusiedeln.
Doch dieser Vorschlag scheint bereits wieder hinfällig. Am wurde ein überarbeiteter Referentenentwurf des APAReG verschickt. Er regelt u. a. die Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Kommentierungsfrist des nun 123 Seiten starken Entwurfs wurde nicht angepasst. 5 Tage – das Wochenende eingerechnet – blieben den Verbänden also noch für eine fristgerechte Stellungnahme. „Unglücklich“, wenn man bedenkt, wie wichtig die Reform für den Berufsstand ist. Damit Sie einen ersten Überblick über die wesentlichen Inhalte des APAReG gewinnen können, empfehlen wir den Beitrag von Lanfermann in dieser Ausgabe der WP Praxis.
Wirtschaftsprüfer im Schutzschirmverfahren
Mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung (ESUG) wurde für Schuldner die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen des sog. Schutzschirmverfahrens als Sonderform des Insolvenzeröffnungsverfahrens einen Insolvenzplan zu erarbeiten. Voraussetzung ist eine Bescheinigung eines Sachverständigen, aus der hervorgeht, dass die Voraussetzungen für den Zugang zum Schutzschirmverfahren erfüllt sind. Mit dem IDW S 9 hat das IDW eine Hilfestellung für Wirtschaftsprüfer zur Erteilung dieser Bescheinigung veröffentlicht. Der Standard nimmt zu vielen Praxisfragen Stellung, enthält jedoch Lösungen, die nicht immer unstrittig sind. Mujkanovic stellt die Grundsätze des Verfahrens und des IDW S 9 dar.
Wirtschaftsprüfungsexamen
Wie andere auch, wird der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer verstärkt mit einem Nachwuchsproblem konfrontiert. Dies zeigt sich auch an dem weiterhin sinkenden Interesse am WP-Examen. Die Zahl der Examenskandidaten ist auch in 2014 wieder geschrumpft und hat sich in den letzten zehn Jahren in etwa halbiert. U. a. mit Imagekampagnen, Anrechnungsmöglichkeiten von Studienleistungen auf das Examen und einem Austausch von Praktikern, Kammervertretern und Hochschullehrern an einem „Runden Tisch“ zur Frage der Wahrnehmung der Attraktivität des WP-Berufs vom Nachwuchs, versucht der Berufsstand gegenzusteuern. Veidt/Tüffers stellen die Entwicklungen und die Ergebnisse der letzten Berufsexamen auf S. 172 dar. Anschließend folgt ein Klausurfall zur Jahresabschlussanalyse von Henckel/Lewe , der sich zur Vorbereitung auf das WP-Examen eignet.
Beste Grüße
Christian Rohde
Fundstelle(n):
WP Praxis 7/2015 Seite 1
NWB RAAAE-92206