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Einkommensteuer | BMF-Schreiben zur Anrechnung ausländischer Steuern
Mit dem Zollkodex-Anpassungsgesetz wurde § 34c Abs. 1 EStG geändert und damit dem , Beker NWB UAAAE-31649 Rechnung getragen. Das BMF nimmt hierzu mit Schreiben vom Stellung.
Der EuGH hatte im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens festgestellt, dass die Methode zur Berechnung des Höchstbetrags für die Anrechnung ausländischer Steuer S. 1818auf die deutsche Einkommensteuer nach § 34c Abs. 1 Satz 2 EStG gegen Art. 63 AEUV verstößt. Bei dieser Berechnungsmethode würden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen als Kosten der persönlichen Lebensführung sowie der personen- und familienbezogenen Umstände des Steuerpflichtigen nicht vollständig berücksichtigt, da für die Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrags der ausländischen Steuer die Summe der Einkünfte zugrunde gelegt wird.