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BMF 04.05.2015 IV B 3 - S 2293/09/10005-04, NWB 25/2015 S. 1817

Einkommensteuer | BMF-Schreiben zur Anrechnung ausländischer Steuern

Mit dem Zollkodex-Anpassungsgesetz wurde § 34c Abs. 1 EStG geändert und damit dem , Beker NWB UAAAE-31649 Rechnung getragen. Das BMF nimmt hierzu mit Schreiben vom Stellung.

Anmerkung:

Der EuGH hatte im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens festgestellt, dass die Methode zur Berechnung des Höchstbetrags für die Anrechnung ausländischer Steuer S. 1818auf die deutsche Einkommensteuer nach § 34c Abs. 1 Satz 2 EStG gegen Art. 63 AEUV verstößt. Bei dieser Berechnungsmethode würden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen als Kosten der persönlichen Lebensführung sowie der personen- und familienbezogenen Umstände des Steuerpflichtigen nicht vollständig berücksichtigt, da für die Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrags der ausländischen Steuer die Summe der Einkünfte zugrunde gelegt wird.