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Wegzugsbesteuerung: Verlustrealisierung im Zeitpunkt des Wegzugs?
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 392 Die steuerliche Anerkennung fiktiver Veräußerungsverluste im Rahmen von § 6 AStG wurde vom BFH 1990 ein- und bislang letztmalig abgelehnt ( NWB RAAAA-93310). Die Möglichkeit, Wertminderungen hier anzuerkennen, wird von der Finanzverwaltung wohl weiterhin verneint. Indes, nach richtiger Auffassung gilt § 6 AStG auch bei Veräußerungsverlusten.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
I. Tatbestand und ratio legis der Wegzugsbesteuerung
[i]Veräußerungsfiktion bei Aufgabe des deutschen WohnsitzesDie § 6 AStG erfasst natürliche Personen, die mindestens zehn Jahre nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtig waren. Halten diese Personen Anteile i. S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG, waren sie also innerhalb der letzten fünf Jahre an einer Kapitalgesellschaft mit mindestens 1 % beteiligt und haben sie diese Anteile im Privatvermögen gehalten und beenden sie die unbeschränkte Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitzes/gewöhnlichen Aufenthalts, treten die Rechtsfolgen der Wegzugsbesteuerung ein. Dies gilt unabhängig davon, ob sie in ein Niedrig- oder Hochsteuerland bzw. in einen DBA- oder Nicht-DBA-Staat verziehen.
[i]§ 6 AStG soll deutsches Steuersubstrat erhaltenDer Gesetzgeber will mit § 6 AStG verhindern, dass mit Umzug in einen DBA-Staat das Besteuerung...