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BFuP Nr. 3 vom Seite 268

Zur Entwicklung des modifizierten Ertragswertverfahrens bei der Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen

Prof. Dr. Thomas Sander, Medizinische Hochschule Hannover

Das modifizierte Ertragswertverfahren wird immer mehr zum Standardverfahren bei der Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen. In diesem Beitrag werden die beeinflussenden Parameter im Hinblick auf ihre quantitativen Auswirkungen untersucht. Dabei zeigt sich, dass die Länge des Ergebniszeitraums eine maßgebliche Bedeutung hat. Auf der Grundlage einer Studie zum Stellenwert des Sozialkapitals in Bewertungsverfahren wird in Verbindung mit dem Ansatz des Ergebniszeitraums ein Vorschlag zur Modifikation der Bewertung unterbreitet.

1 Einführung

In Deutschland arbeiten ca. 150.000 Ärzte und Ärztinnen im ambulanten Sektor, die meisten davon selbstständig. Hinzu kommen knapp 70.000 behandelnd tätige Zahnärzte. Ein niedergelassener Arzt/Zahnarzt darf lediglich zwei Ärzte/Zahnärzte in Vollzeit anstellen; die meisten – ca. 130.000 Ärzte und ca. 54.000 Zahnärzte – arbeiten in der eigenen Praxis. Trotz des anhaltenden Trends zu Berufsausübungsgemeinschaften (Gemeinschaftspraxen) sind die meisten Ärzte allein in der eigenen Praxis freiberuflich tätig (Einzelpraxis). Schließen sich zwei oder mehrere Ärzte zu einer Berufsausübungsgemeinschaft zusammen, wird in den meisten Fällen die Rechtsform der GbR ...