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Berücksichtigung von Kreditsicherheiten im Rahmen der Risikovorsorge
I. Einführung
Die Absicherung des bestehenden Kreditrisikos einer (Kapital-)Forderung kann durch Zusage einer dinglichen (collateral) oder personalen (other credit enhancement) Sicherheit erfolgen. Wird eine personale Sicherheit – über eine Haftungserklärung eines Dritten – vereinbart, ergibt sich für den Gläubiger bei Zahlungsstörungen des Schuldners ein weiterer Anspruch gegenüber dem Sicherungsgeber. Die ursprünglich bestehende (Kapital-)Forderung bleibt bestehen, richtet sich aber (zusätzlich auch) gegen eine andere Partei. Anderes gilt bei der Vereinbarung einer dinglichen Sicherung: Die Ansprüche des Gläubigers werden durch Verfügung über ein vereinbartes Sicherungsobjekt gedeckt. Für eine wirksame Absicherung eines bestehenden Kreditrisikos muss eine dingliche Sicherheit (Sach- oder Realsicherheit)
nur geringen künftigen Wertschwankungen ausgesetzt sein,
sich kurzfristig liquidieren lassen,
unabhängig von der wirtschaftlichen Lage des Schuldners sein und
über eine Insolvenzfestigkeit gegenüber der wirtschaftlichen Situation des Schuldners verfügen.
Die bilanzielle Erfassung einer (dinglichen) Kreditsicherheit als eige...