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Degressive Abschreibung
I. Betriebswirtschaftlicher Gehalt
Nach dynamischer, auf die Ertragslage ausgerichteter Interpretation, dienen Abschreibungen der periodengerechten Aufwandsverrechnung der im Zeitverlauf eintretenden Abnutzung von Anlagegütern. Die statische, auf die Vermögenslage ausgerichtete Interpretation rückt demgegenüber die Berücksichtigung der mit der Nutzung von Anlagegütern einhergehenden Wertminderungen in den Vordergrund. Aus dem Blickwinkel des Steuerrechts entfalten Abschreibungen – über die Periodisierungs- und Bewertungsfunktion hinaus – auch eine Bedeutung als Subventions- und Konjunkturmaßnahme. Als „fiskalische Stellschraube“ zeitigt dabei insbesondere die variierende Zulässigkeit der degressiven Abschreibungsmethode Relevanz, deren Anwendung zu sinkenden Abschreibungsbeträgen im Zeitverlauf führt. Die internationalen Vorschriften lassen ebenfalls eine degressive Abschreibung zu, wenngleich der IASB keine fiskalpolitischen Interessen verfolgt.
II. Steuerrecht
1. Steuergesetz
In seiner derzeit gültigen Fassung erlaubt § 7 Abs. 2 EStG die Anwendung der degressiven Abschreibung für nach dem und vor dem angeschaffte bzw. h...