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Körperschaftsteuer | Bindung des Gesellschafters an die Feststellungen des steuerlichen Einlagekontos
Die Regelung des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG 2002, nach der Bezüge aus Anteilen an einer Körperschaft nicht zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen gehören, soweit für diese das steuerliche Einlagekonto i. S. des § 27 KStG 2002 als verwendet gilt, knüpft tatbestandlich an die im Bescheid nach § 27 Abs. 2 KStG 2002 ausgewiesenen Bestände des steuerlichen Einlagekontos an (Bestätigung des , BStBl 2014 II S. 937). Wird die Feststellung geändert, ist nach dem hierin ein rückwirkendes Ereignis i. S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO mit der Folge zu sehen, dass im Hinblick auf die Steuerfestsetzung gegenüber dem Gesellschafter die Anlaufhemmung des § 175 Abs. 1 Satz 2 AO ausgelöst wird.
Obwohl die Klägerin, eine GmbH, eine Teilauszahlung der Kapitalrücklage beschlossen und durchgeführt hatte, musste sie Kapitalertragsteuer einbehalten. Die Entscheidung verdeu...