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Einkommensteuer | Abzug von Kinderbetreuungskosten für eine geringfügig beschäftigte Betreuungsperson nur bei Zahlung auf ein Empfängerkonto
Nach dem können Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes nach § 9c Abs. 3 Satz 3 EStG in der in den Veranlagungszeiträumen 2009 und 2010 geltenden Fassung auch bei einer im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses beschäftigten Betreuungsperson nur dann steuerrechtlich berücksichtigt werden, wenn die S. 1747 [i]Grundlagen „Kinderbetreuungskosten“ NWB ZAAAE-40887 Zahlungen auf ein Konto der Betreuungsperson erfolgt sind.
Das Finanzgericht hatte noch entschieden, dass bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen und Minijobs der abgeschlossene schriftliche (Arbeits-)Vertrag der Rechnung gleichsteht, sich dazu auf die Ausführungen in Rn. 21 des (BStBl 2007 I S. 184) berufen und daraus gefolgert, dass in einem solchen Fall a...BStBl 2012 I S. 307