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Oberste FinBeh der Länder 18.05.2015 0338, NWB 24/2015 S. 1749

Bewertung | Einheitswertfeststellungen für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben mit gleich lautenden Erlassen vom beschlossen, künftig auch Einheitswertfeststellungen für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft vorläufig durchzuführen.

Anmerkung:

Seit den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom (BStBl 2012 I S. 490) werden Feststellungen der Einheitswerte für Grundstücke sowie Festsetzungen des Grundsteuermessbetrags vorläufig durchgeführt. Anlass hierfür ist, dass zurzeit zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung mehrere Verfahren beim BVerfG anhängig sind.