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Bilanzsteuerrecht | Gewinnrealisierung von Abschlagszahlungen
Mit Urteil vom - VIII R 25/11 (BStBl 2014 II S. 968) hatte der BFH entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass die Gewinnrealisierung bei Planungsleistungen eines Ingenieurs nicht erst mit der Abnahme oder Stellung der Honorarschlussrechnung eintritt, sondern bereits dann, wenn der Anspruch auf Abschlagszahlung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) entstanden ist. Somit ist eine Bilanzierung einer teilfertigen Arbeit für einzelne abgeschlossene Leistungsphasen nicht mehr möglich. Das BMF teilt diese Auffassung und hat das Urteil im Bundessteuerblatt veröffentlicht. In seinem Schreiben vom an die Bundesarchitektenkammer hat das BMF – entgegen erster Veröffentlichungen – eine Übergangsfrist für die Anwendung des BFH-Urteils eingeräumt. [i]Das BMF-Schreiben finden Sie im News-Archiv auf den Internetseiten der Bayerischen Architektenkammer unter www.byak.deDie Entscheidung ist erst ab dem Wirtschafts...