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Factoring und „umgekehrtes“ Factoring
I. Begriffliches, wirtschaftlicher Gehalt
1. Factoring
Das Factoring beruht auf einer Forderungsabtretung und -veräußerung mit Übergang des rechtlichen Eigentums vom (bisherigen) Forderungsinhaber (nachfolgend auch Lieferant genannt) an einen Factor (Forderungsankäufer). Die Forderung entsteht üblicherweise aus einer Lieferung oder Leistung des Forderungsinhabers im Geschäftsverkehr. Mit Übertragung der Forderung auf den Factor sind unterschiedliche Rechte und Pflichten je nach Ausgestaltung des Vertrags verbunden. Regelmäßig erfolgt eine Veräußerung der Forderung mit entsprechender Zahlungsverpflichtung des Factors, womit eine Finanzierungsfunktion des Factoring verbunden ist. Es kann sich eine Dienstleistung anschließen: Kundenbuchhaltung, Mahnwesen, Einziehung der Forderung etc. und zusätzlich auch die Übernahme des Ausfallrisikos. Je nach Inhalt des Factoring-Vertrags wird der Kaufpreis mit einer bestimmten Spanne unterhalb des Nennwerts der Forderung und dem mutmaßlichen Eingang beim Factor vereinbart. In diesem Differenzbetrag verbergen sich dann wirtschaftlich eine Verzinsung, eine Delkredere-Provision ...