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Übergangskonsolidierung im handelsrechtlichen Konzernabschluss unter Berücksichtigung von E-DRS 30
Abbildung von Statuswechseln bei Konzernunternehmen
Bei der Abbildung von
		Statusänderungen von einbezogenen Unternehmen im Konzernabschluss ergeben sich
		große Herausforderungen, da gegensätzliche Prinzipien aufeinandertreffen und
		abzuwägen sind. Einerseits gibt es für die Abbildung eines neuen Status, etwa
		den eines Tochterunternehmens durch Erlangung eines beherrschenden Einflusses,
		klare gesetzliche Regeln, andererseits führt deren Anwendung 
in
		Fällen, in denen das jetzige Tochterunternehmen bereits vorher etwa als
		assoziiertes Unternehmen 
im Konzernabschluss abgebildet war, zu
		einem Widerspruch gegen die Generalnorm des
		§ 297 Abs. 2 und 3
		HGB. Da es an einer klaren gesetzlichen Aussage zur Lösung
		dieser Herausforderung mangelt, hat das DRSC bereits im DRS 4 und nun im am
		 veröffentlichten – und mit einer Kommentierungsfrist bis
		
zum  versehenen – E-DRS 30
		Rechnungslegungsempfehlungen unterbreitet bzw. vorgeschlagen. Die vom DRSC neu
		skizzierten Vorgehensweisen im Bereich der Übergangskonsolidierung werden im in
		diesem Beitrag verdeutlicht. 
		  
		
		  
		 
		 
		 
		 
		 
		 
		 
		 
		  
Müller/Reinke, Konsolidierung von Tochterunternehmen im Konzernabschluss, StuB 2015 S. 376 NWB QAAAE-90313
- Welche Konkretisie...