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BFH 04.03.2015 II R 51/13, StuB 11/2015 S. 435

Erbschaft-/Schenkungsteuer | Steuerschuldner in den Fällen des § 7 Abs. 7 Satz 1 ErbStG

Vereinbaren die Gesellschafter einer GmbH, dass sie beim Erreichen einer bestimmten Altersgrenze ihren Geschäftsanteil zum Nominalwert an einen Treuhänder verkaufen, der den Geschäftsanteil nach außen im eigenen Namen, im Innenverhältnis aber für die verbleibenden Gesellschafter erwirbt und hält und von diesen Gesellschaftern auch den Kaufpreis zur Verfügung gestellt bekommt, so ist jedenfalls nicht die GmbH Erwerberin i. S. des § 20 Abs. 1 Satz 1 i. V. mit § 7 Abs. 7 Satz 1 ErbStG (Bezug: § 7 Abs. 1 Satz 1, § 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG).

Praxishinweise

Nach § 7 Abs. 7 Satz 1 ErbStG gilt als Schenkung auch der auf dem Ausscheiden eines Gesellschafters beruhende Übergang des Anteils oder des Teils eines Anteils eines Gesellschafters einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft auf die anderen Gesellschafter oder die Gesellschaft, soweit der Wert, der sich für...