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Einkommen-/Lohnsteuer | Gültigkeit von Freibeträgen im Ermäßigungsverfahren
Nach § 52 Abs 37 EStG i. d. F. der Bekanntmachung vom (BGBl 2009 I S. 3366), zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 7 des Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen vom (BGBl 2015 I S. 434), hat das BMF den Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der zweijährigen Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren zur Durchführung des Lohnsteuerabzugs in einem BMF-Schreiben (Startschreiben) zu bestimmen.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird als Starttermin für das Verfahren der zweijährigen Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren der festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt können die Arbeitnehmer den Antrag auf Bildung eines Freibetrags nach § 39a EStG für einen Zeitraum von längstens zwei Kalenderjahren mit Wirkung ab dem bei ihrem Wohnsitzfinanzamt stellen.