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BMF 27.05.2015 IV C 1 - S 2210/15/10001: 002, StuB 11/2015 S. 433

Einkommensteuer | Negative Einlagezinsen und rückerstattete Kreditbearbeitungsgebühren

Das BMF hat zur Frage der steuerlichen Behandlung von negativen Einlagezinsen und von Zinsen auf rückerstattete Kreditbearbeitungsgebühren sowie der im letzteren Fall damit einhergehenden Verpflichtung zum Kapitalertragsteuerabzug Stellung genommen.

Negative Einlagezinsen
Behält ein inländisches Kreditinstitut negative Einlagezinsen für die Überlassung von Kapital ein, stellen diese negativen Einlagezinsen keine Zinsen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG dar, da sie nicht vom Kapitalnehmer an den Kapitalgeber als Entgelt für die Überlassung von Kapital gezahlt werden. Wirtschaftlich gesehen handelt es sich vielmehr um eine Art Verwahr- oder Einlagegebühr, die bei den Einkünften aus Kapitalvermögen als Werbungskosten vom Sparer-Pauschbetrag gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG erfasst sind.

Zinsen auf rückerstattete Kr...